Bewertungsrichtlinien
Bewertungen sind nur etwas wert, wenn man ihnen glauben kann. Diese Regeln gelten für alle.
Wer bewerten darf
Bewerten kann, wer nachweislich Kontakt mit dem Betrieb hatte: über eine Anfrage auf wermachtwas.ch, einen Telefonklick auf dem Profil oder eine Bestätigung durch den Betrieb selbst. Jede veröffentlichte Bewertung trägt den Hinweis «Kontakt belegt».
Was nicht veröffentlicht wird
- Bewertungen ohne belegbaren Kontakt
- Beiträge von Mitbewerbern derselben Branche und Region
- Namen einzelner Mitarbeitender ohne deren Einverständnis
- Beleidigungen, Unterstellungen und Behauptungen ohne Bezug zum Auftrag
- Werbung, Links und Kontaktdaten Dritter
- Mehrfachbewertungen desselben Auftrags
Rechte des Betriebs
Betriebe können auf jede Bewertung öffentlich antworten. Sie können Bewertungen melden, die gegen diese Richtlinien verstossen. Löschen können sie Bewertungen nicht – das würde den Zweck der Sache aufheben.
Meldung und Prüfung
Gemeldete Bewertungen prüfen wir innert fünf Arbeitstagen. Während der Prüfung bleibt die Bewertung sichtbar; ist sie strittig, kennzeichnen wir das. Was nachweislich unecht ist, entfernen wir.
Wir kaufen keine Bewertungen, wir verkaufen keine, und wir entfernen keine gegen Bezahlung. Ein Abonnement ändert nichts an der Darstellung von Bewertungen.