Maler- und Gipserarbeiten für Private und Liegenschaftsverwaltungen. Spezialgebiet Fassadensanierung mit Gerüstkoordination aus einer Hand.
Maler in der Schweiz finden
2 verifizierte Betriebe – mit Bewertungen aus zwei Quellen, hinterlegten Einsatzgebieten und direkter Kontaktaufnahme.
Was kostet ein Maler in der Schweiz?
Malerarbeiten werden in der Schweiz entweder im Stundenlohn zwischen CHF 75.– und CHF 105.– oder – häufiger – pro Quadratmeter abgerechnet. Ein Zimmer von 20 m² Bodenfläche neu zu streichen kostet inklusive Abdecken und Material üblicherweise CHF 700.– bis CHF 1200.–. Fassaden werden immer nach Fläche offeriert, das Gerüst kommt separat dazu.
| Leistung | Übliche Bandbreite | Abrechnung |
|---|---|---|
| Malerarbeiten Stundenlohn | CHF 75–105 / Std. | Regie |
| Wände streichen | CHF 12–25 / m² | nach Fläche |
| Tapezieren | CHF 25–45 / m² | nach Fläche |
| Fassade streichen inkl. Grundierung | CHF 45–90 / m² | nach Fläche |
Richtwerte aus Offerten auf wermachtwas.ch, Stand 2026. Massgebend ist immer die Offerte des Betriebs.
Malerbetriebe übernehmen Innen- und Aussenarbeiten: streichen, tapezieren, verputzen, Fassaden sanieren. Bei Fassaden und Gerüsten kommen Bewilligungen und Sicherheitsvorschriften dazu – ein Grund, weshalb sich der Vergleich lohnt.
Maler nach Region
Jede Region ist eine eigene Seite mit den Betrieben, die dort tatsächlich arbeiten.
Welche Arbeit brauchst du genau?
Bestbewertete Betriebe
Beide Bewertungsquellen berücksichtigtFarb & Form Gipser AG
VerifiziertGipser- und Trockenbauarbeiten für Neubau und Umbau, Innenputz, Abrieb und Deckenkonstruktionen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das Streichen einer Wohnung?
Für eine 3.5-Zimmer-Wohnung rechnet man bei zwei Malern mit drei bis fünf Arbeitstagen, inklusive Abdecken, Abkleben, zwei Anstrichen und Reinigung.
Muss ich während der Arbeiten ausziehen?
In der Regel nicht. Gearbeitet wird zimmerweise, Möbel werden zusammengeschoben und abgedeckt. Bei grossflächigen Spritzarbeiten kann ein Auszug von wenigen Tagen sinnvoll sein.
Wer zahlt beim Auszug aus der Mietwohnung?
Massgebend ist die Lebensdauertabelle der Mieterverbände. Ein Anstrich gilt üblicherweise nach acht bis zehn Jahren als amortisiert – danach kann die Vermieterschaft keine Beteiligung mehr verlangen.